Mit der Anmeldung zu einem Seminar der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV erkennt der Teilnehmer bzw. das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Für die bessere Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Nennung der Geschlechter überwiegend verzichtet. Grundsätzlich sind alle Geschlechter gemeint.

§1 Geltungsbereich

1. Die Seminarangebote basieren auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Leitlinien und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der Berufsgenossenschaften (QSEH), welche die Erste-Hilfe-Ausbildung MV ermächtigt, in deren Namen betriebliche Ersthelfer aus- und fortzubilden als auch Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern auszubilden.
2. Individuell getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses

1. Seminare werden als öffentliche oder als geschlossene Seminare angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Seminare beträgt 12 Personen. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung eines Differenzbetrages dennoch ein geschlossenes Seminar zu buchen.
2. Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Erste-Hilfe-Ausbildung MV bietet folgende Seminare an:
a. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (gem. DGUV)
b. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer (gem. DGUV)
c. Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern (gem. DGUV)
d. Kindernotfallkurse
e. Notfalltraining in Arztpraxen
f. Individuelle Seminare mit Wunschthemen
Die Zugangsvoraussetzungen für o.g. Seminare gelten nach aktuellen Vorgaben der DGUV (www.dguv.de)
Die Individuellen Seminare werden nach Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt. Eine Anerkennung durch die QSEH ist in solchen Fällen nicht gegeben.
3. Anmeldungen zu Veranstaltungen sind schriftlich per Brief, E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch vorzunehmen. Eine Anmeldebestätigung durch die Erste-hilfe-Ausbildung MV erfolgt auf gleichem Wege. Bei der Überbuchung eines öffentlichen Seminars werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des jeweilige Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, bekommen möglichst einen Ersatztermin angeboten.
4. Für die Anmeldung zu öffentlichen Seminaren müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
5. Mit der Bestätigung durch die Erste-hilfe-Ausbildung MV ist das Vertragsverhältnis zustande gekommen.
6. Die zu entrichtende Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV vereinbarten Veranstaltung sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Bis zum Abschluss der Veranstaltung ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebescheinigung ist die Zahlung oder die Kostenübernahmeerklärung eines Trägers.
  2. Teilnahmegebühren sind Bruttopreise.
  3. Werden Teilnahmegebühren durch Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften übernommen, ist die Erste-hilfe-Ausbildung MV berechtigt, mit diesen direkt abzurechnen. Dafür ist vorausgesetzt, dass ein entsprechend ausgefülltes Formular (BG-Abrechnung) vorliegt.
    Bei folgenden Unfallversicherungen muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende Kostenübernahmezusage vorliegen:
    a. Gemeindeunfallversicherung (GUV)
    b. Landesunfallkasse (LUK)
    c. Unfallkasse des Bundes (UKB)

§4 Beendigung des Vertrages, Rücktritt

  1. Mit Erfüllung der vereinbarten Leistung endet das Vertragsverhältnis.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder telefonisch (0163/2421390) anzuzeigen.
    a. Öffentliche Seminare: Der Rücktritt ist kostenfrei, sofern er 72 Stunden vor Kursbeginn angezeigt worden ist. Andernfalls wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Todesfall in der Familie wird gegen Vorlage eines Nachweises eine Abmeldung außerhalb der genannten Frist anerkannt.
    b. Geschlossene Seminare: Der Rücktritt ist kostenfrei, sofern er 72 Stunden vor Kursbeginn angezeigt worden ist.
    Sinkt bei einem Rücktritt die Teilnehmerzahl unter 12, können dem Auftraggeber 80% des Gebührenausfalls in Rechnung gestellt werden.
    Sinkt bei einem geschlossenen Seminar am Seminartag die Teilnehmerzahl unter 12, trägt der Auftraggeber die volle Gebühr für die fehlenden Teilnehmer. Der Auftraggeber ist berechtigt, in entsprechender Zahl Ersatzteilnehmer zu stellen.

§5 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen

  1. Änderungen, insbesondere des Termins, des Ortes oder des Referenten der Veranstaltung behält sich die Erste-hilfe-Ausbildung MV vor, da der Referentenwechsel oder aber eine Änderung im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhaltes lediglich eine unwesentliche Änderung darstellt.
  2. Die Erste-hilfe-Ausbildung MV ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl bei öffentlichen Seminaren (12 Teilnehmer), Seminare auch kurzfristig abzusagen oder auf einen anderen, späteren Zeitpunkt zu verlegen. Die Erste-hilfe-Ausbildung MV verpflichtet sich, den Teilnehmer / Auftraggeber hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

§6 Verhaltenskodex für Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem von der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV bestimmten Zeitpunkt. Die Erste-hilfe-Ausbildung MV behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gerechtfertigt werden kann.
  2. Vor Ausgabe der Teilnahmebescheinigung kann der Referent den Teilnehmer auffordern, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen. Die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung erfolgt in der Regel zum Abschluss des Seminars. In Ausnahmefällen ist eine postalische Aushändigung der Bescheinigung innerhalb einer Woche nach Abschluss des Seminars möglich.
  3. Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet, sich während des Seminares so zu verhalten, dass andere Seminarteilnehmer durch sein Verhalten weder gestört noch gefährdet werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung MV behält es sich grundsätzlich vor, Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Seminarerfolg gefährden; die Fälligkeit der Seminargebühr bleibt hiervon unberührt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung MV behält sich hieraus entstehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

§7 Bestellvorgang und Vertragsabschluss

  1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche “KURS BUCHEN” in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche “WEITER ZUR KASSE” zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten. Der Warenkorb muss über das Menü aufgerufen werden. Anderfalls gelangt der Kunde sofort zu Schritt 2.
  2. Über die Schaltfläche “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
  3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 4 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 4 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
  4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 5 Kalendertage.

§8 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
  2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
  3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumen des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
  5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
  6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§9 Datenschutz

  1. Die in der Teilnehmerliste bzw. dem Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden bei der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV erfasst und mit der Absicht verarbeitet, auf die regelmäßige Fortbildung hinzuweisen und eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Damit ist der Teilnehmer einverstanden.
  2. Minderjährige Kursteilnehmer haben zu Beginn eines Kurses eine Einwilligung der Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter, über die Erhebung der persönlichen Daten vorzulegen/mitzubringen.

§10 Haftung

  1. Die Erste-Hilfe-Ausbildung MV schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um einen von der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV verursachten Schaden handelt, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
    Die Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände oder die Garderobe der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers erstreckt sich die Haftung auch auf fahrlässige Pflichtverletzung.
  3. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Seminars die ihm angeboten Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände schuldhaft, so hat er für den Schaden aufzukommen

§11 Schlussbestimmungen / anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Recht zwischen der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV und dem Teilnehmer / Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer / Auftraggeber nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Ersten-Hilfe-Ausbildung MV als vereinbart.Wismar, 01.05.2021Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Erste-Hilfe-Ausbildung MV
    Silvio Tretow
    Zum alten Gutshof 16
    23968 Wismar